Wie kann ich wählen
Bei der Wahl der Gemeindevertretung und bei der Wahl des Kreistags haben die Wähler je drei Stimmen. Jeder Wähler kann seine drei Stimmen einem einzigen Kandidaten geben, egal ob dieser auf der Liste einer Partei oder Wählergruppe steht oder ein Einzelbewerber ist.
Es ist auch zulässig, drei verschiedenen Bewerbern je eine Stimme zu geben. Sie können bei einem Kandidaten auch zwei und bei einem weiteren Kandidaten ein Kreuz setzen. Gültig sind Stimmen auch mit ein oder zwei Kreuzen auf dem Stimmzettel.
Der Wähler bestimmt nicht nur darüber mit, welche Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber in die kommunalen Parlamente einziehen, sondern auch, welche Kandidaten. Erlangt eine Partei beispielsweise vier Sitze, obwohl sie fünf Kandidaten aufgestellt hat, so ziehen nur die vier Kandidaten der Partei mit den meisten Stimmen in die Kommunalvertretung. Der Wille des Wählers ist ausschlaggebend, nicht der der Partei.
Bürgermeisterwahl
Bei der Wahl des Bürgermeisters geben Sie nur eine Stimme ab. Tritt nur ein Kandidat an, ist das Kreuz bei "Ja" oder "Nein" zu machen, bei mehreren Bewerbern hinter dem Namen des Ausgewählten.
Berechnung der Sitzverteilung
Die Zahl der zu wählenden Vertreter einer Gemeinde hängt von der Zahl der Einwohner ab. Der Wahlausschuss errechnet die Sitzverteilung mit dem folgenden Verfahren: Zunächst multipliziert der Wahlausschuss die Gesamtzahl der Sitze mit der Zahl der Stimmen, die ein Bewerber erhalten hat. Dieses Ergebnis ist durch die Stimmenzahl der Wahlvorschläge zu teilen. Wahlvorschläge können einen oder mehrere Kandidaten enthalten. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los des Wahlleiters. Welcher Kandidat erhält einen Sitz? Die auf den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe entfallenen Sitze erhalten die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen